Hamburg-Mannheimer: Keine Stornogebühr bei Riester-Rente

Wer einen Riester-Vertrag bei der Hamburg-Mannheimer vorzeitig kündigen wollte, musste bislang eine hohe Stornogebühr bezahlen. Jetzt hat der Versicherungskonzern diese umstrittene Passage aus den Vertragsbedingungen gestrichen.

Der Entscheidung war eine juristische Auseinandersetzung vorausgegangen, die bis zum Bundesgerichtshof geführt hatte. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) war gegen die Hamburg-Mannheimer und ihre Praxis in Sachen Riester-Rente vorgegangen. Die Stornogebühr des Unternehmens habe deutlich höher gelegen als in der Branche üblich.