Steuerliche Anreize für die Altersvorsorge

Wer frühzeitig für seinen Lebensabend vorsorgt, wird vom Staat belohnt. Ob Riester-Rente, private Rentenversicherung oder betriebliche Altersvorsorge – das Alterseinkünftegesetz gewährt Sparern steuerliche Vorteile.

Bis zu 12.000 Euro kann derzeit jeder Bundesbürger jährlich als Beitragszahlungen von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen, die Steuerlast sinkt dadurch deutlich.

Insgesamt dürfen im Jahr 2006 die Beitragszahlungen zu 62 Prozent (bis zum Erreichen der Höchstgrenze) angerechnet werden. Jedes Jahr steigt dieser Prozentsatz um weitere zwei Prozent, bis im Jahre 2025 die Aufwendungen für Beiträge zu 100 Prozent steuerlich geltend gemacht werden dürfen. Die Höchstgrenze liegt dann laut Gesetz bei 20.000 Euro im Jahr.