Tipps zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist unabdingbar, um auch im Falle einer Berufsunfähigkeit abgesichert zu sein. Vor allem Menschen im jüngeren und mittleren Alter können sich nicht auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung verlassen, da diese womöglich erst etliche Jahre später ausgezahlt wird und zudem für sie keine Berufsunfähigkeitsrente vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Unter bestimmten Umständen gibt es höchstens eine – allerdings geringe – Erwerbsminderungsrente. Experten raten deshalb dringend zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente, wobei jedoch einige Aspekte zu beachten sind:

Grundsätzlich müssen wie bei jedem Versicherungsabschluss auch hier die Konditionen sorgsam geprüft werden und vor allem darauf geachtet werden, dass auf die so genannte abstrakte Verweisung verzichtet wird. Diese Klausel der Verweisung bedeutet, dass die Versicherung bei der Anerkennung der Berufsunfähigkeit nicht die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, sondern die generelle Arbeitsfähigkeit zugrundelegt. Mit anderen Worten, der berufsunfähige Maurer erhält keine Rente von der Versicherung, da er noch als Hausmeister arbeiten könnte.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte auch rückwirkend Rente bezahlen, d.h. vom Eintreten bis zum Feststellen der Berufsunfähigkeit, was bis zu mehreren Monaten dauern kann. Bei der Kalkulation der Rentenhöhe sollte man sich zudem am letzten Nettolohn orientieren, damit auch bei einer Berufsunfähigkeit der aktuelle Lebensstandard gesichert ist.

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