Freiwillige Rentenbeiträge für 2007 nur noch bis 31.3.

Wie die Deutsche Rentenversicherung Hessen erinnerte, können freiwillige Rentenbeiträge für das vergangene Jahr nur noch bis zum 31.3. eingezahlt werden. Für wen dies infrage kommt, sollte sich deshalb umgehend um eine Zahlung bemühen, da es keine Fristverlängerung gibt.
Frewillige Rentenbeiträge sind vor allem für Personen wichtig, die seit dem Jahr 1984 keine Pflichtbeiträge mehr zahlen aber davor mindestens 5 Beitragsjahre nachweisen können – z.B. nicht mehr berufstätige Hausfrauen. Da die Anwartschaft z.B. auf eine Erwerbsminderungsrente nur gesichert ist, wenn die Beiträge lückenlos monatlich bezahlt wurden, ist die Zahlung von freiwilligen Beiträgen die einzige Möglichkeit – neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung – diesen Anspruch zu behalten. Auch diese Zahlung muss lückenlos und fristgerecht erfolgen, sonst droht der Verlust der Anwartschaft.

Die Zahlung dient darüber hinaus natürlich der Erhöhung der späteren Rente oder kann Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung überbrücken. Der Betrag kann von den Versicherten selbst gewählt werden und muss zwischen mindestens 79,60 Euro und maximal 1044,75 Euro pro Monat liegen.