Krankenversicherung und das Verfassungsgericht

Beiträge zur Krankenversicherung müssen in Zukunft in höherem Umfang von der Steuer absetzbar sein. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einem am Freitag veröffentlichten Beschluss verlangt. Dem Fiskus wird bis zum 1. Januar 2010 Zeit gegeben, die Abzugsfähigkeit neu zu regeln.

Privat Versicherte sowie gesetzlich Krankenversicherte können in der Zukunft mit teilweise erheblichen Steuererleichterungen rechnen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe emtschied am Freitag, dass die gezahlten Beiträge stärker als bisher steuermindernd berücksichtigt werden müssen. Spätestens 2010 soll das Einkommensteuergesetz entsprechend angepasst werden, wobei vor allem Familien weniger belastet werden könnten. Aktuell oder rückwirkend können Versicherte keine Entlastungen geltend machen. Wie sich das Urteil auf den Haushalt auswirkt, wollte ein Sprecher des Finanzministeriums am Freitag noch nicht kommentieren.

Im entschiedenen Fall gab ein selbstständiger Rechtsanwalt 1997 umgerechnet 18.400 Euro für die private Krankenversicherung seiner achtköpfigen Familie aus. Zusammen mit seinen Ausgaben für die Alterssicherung machte er so genannte Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 33.700 Euro geltend. Das Finanzamt erkannte davon jedoch nur insgesamt 10.140 Euro an.

Inzwischen können für die Altersvorsorge bis zu 20.000 Euro geltend gemacht werden, für Ehepaare bis zu 40.000 Euro – eine Regelung, die das Verfassungsgericht am Freitag für ausreichend hielt. Für weitere Vorsorge, darunter die Kranken- und Pflegeversicherung, gilt jedoch ein Höchstbetrag von 2400 Euro für Selbstständige und 1500 Euro für Arbeitnehmer, weil hier der Arbeitgeber steuerfrei den halben Beitrag bezahlt.