Sonderkündigung in der Kfz-Versicherung

Wer die Wechselfrist in der Kfz-Versicherung verpasst hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen über eine Sonderkündigung seine Kfz Versicherung kündigen und zu einem anderen Versicherer wechseln. In der Regel kann die Autoversicherung zum Ende des Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss dabei einen Monat vorher, also bis zum 30. November, eingegangen sein.

Ein berechtigter Kündigungsgrund für eine Sonderkündigung wäre beispielsweise wenn die Versicherung die Beiträge zu Kfz-Versicherung erhöht. In diesem Fall wäre es möglich auch nach dem 30.11. seine Versicherung zu kündigen, sagt Bianca Boss, Pressereferentin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Nach Erhalt der Beitragserhöhung haben Versicherte genau einen Monat Zeit um von ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen.

Allerdings sollte man nicht nur die Beiträge sondern auch die Leistungen der Versicherung genau vergleichen wenn man den Wechsel zu einem anderen Versicherer anstrebt. Im Internet gibt es hierzu spezielle Seiten, die hierfür Tarifrechner anbieten, mit denen sich Preise und Leistungen bequem online vergleichen lassen. Auch die Versicherungsgesellschaften selbst bieten meisten auf ihren Seiten eigene Tarifrechner an, mit denen sich Preise und Leistungen einfach errechnen lassen.