Unfallversicherung zahlt nicht bei Somatisierungsstörungen

Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin muss eine Unfallversicherung nicht für alle Folgen eines Unfalls aufkommen, z.B. nicht für Somatisierungsstörungen (AZ: 7 O 495/04). Hierbei handelt es sich um Erkrankungen bzw. Symptome, bei denen keine organische Ursache festgestellt werden kann und auch keine dauerhaften organischen Schäden nach sich ziehen. Sie können unter anderem nach einem Unfall auftreten. Im konkreten Fall waren dies dauerhafte Gleichgewichtsstörungen, die zusammen mit Schwankungen und einem Drehempfinden und einem Unsicherheitsgefühl einhergingen. Sind diese Störungen wie im vorliegenden Fall ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen, muss die Unfallversicherung auch nicht die hieraus entstandene Kosten übernehmen, so die Berliner Richter.