Falsche Beratungen bei Senioren

Immer häufiger bemerken Erben bei der Durchsicht des Nachlasses, dass ihre verstorbenen älteren Verwandten hinsichtlich ihrer Versicherungen offenbar falschen Beratungen erlegen sind. So entdeckten z.B. die Erben einer 89-jährigen Frau, dass sie erst kurz vor ihrem Tod noch eine Kapitallebensversicherung mit 14-jähriger Laufzeit und einer Einmalzahlung von 100.000 Euro abgeschlossen hatte. Der mit diesem Fall betraute Anwalt ist sich sicher, dass es hier offensichtlich nur um die Vermittlungsprovision und nicht um eine sachliche und für die ältere Dame sinnvolle Beratung ging.

Auch mehrere Barabhebungen fielen den Erben auf, deren Umfang mit abnehmendem Gesundheitszustand und Gedächtnis der alten Dame immer größer wurden, was die Erben misstrauisch machte. Und das zu Recht, denn wie sich herausstellte, hatte der Leiter der zuständigen Bankfiliale doch nicht nur alle Bewohner des Pflegeheims, in dem die Dame zuletzt lebte, als Kunden gewonnen, sondern brachte ihnen auch des öfteren unaufgefordert Geld mit. Wiesen die Bewohner das Geld zurück, wollte er das Geld nach eigenen Angaben wieder einzahlen. Ob der Filialleiter überhaupt in allen Fällen eine Vollmacht für die Abhebungen besaß, ist noch ungeklärt.

Experten empfehlen in einem solchen Fall, dass die Erben sich unbedingt die bestehenden Vollmachten vorzeigen lassen und überprüfen, von wem die einzelnen Auszahlungsbelege unterschrieben worden sind. Wird bei dieser Überprüfung eine Schädigung ersichtlich, sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, der den Sachverhalt aufzuklären versucht. Gelingt dies nicht, kann er Strafanzeige gegen Unbekannt stellen. Wird der Verantwortliche ausfindig gemacht, können weitere Schritte gegen ihn eingeleitet werden.