Steuern sparen mit denkmalgeschützten Immobilien

Der Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie, die vermietet werden soll, kann sich steuerlich lohnen, denn sowohl die Kosten für den Kauf als auch für die eventuell anstehenden Modernisierungsmaßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden. Bei Immobilien, die vor 1925 gebaut wurden, betrifft dies 2,5% der Anschaffungskosten über eine Dauer von 40 Jahren hinweg, bei jüngeren Immobilien können über eine Dauer von 50 Jahren 2% von der Steuer abgesetzt werden. Darüber hinaus dürfen acht Jahre lang von den Modernisierungskosten 9% steuerlich geltend gemacht werden und danach für vier Jahre noch 7%.¬†

Wer den Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie erwägt, sollte sich jedoch nicht nur von den steuerlichen Vorteilen leiten lassen, sondern die vielen anderen Aspekte, die diese besonderen Immobilien mit sich bringen, berücksichtigen. So ist vor dem Beginn der Bau- und Modernisierungsmaßnahmen immer eine schriftliche Zusage der zuständigen Denkmalschutzbehörde einzuholen, in der eindeutige Richtlinien festgelegt sind, nach denen sich der Eigentümer bei den Veränderungen an der Immobilie zwingend zu halten hat. Diese betreffen z.B. das zu verwendende Material oder die vorgeschriebene Beschaffenheit der Fenster und Dächer.

In manchen Fällen steht nicht das gesamte Gebäude unter Denkmalschutz, sondern nur einzelne Bestandteile wie z.B. die Fassade. Dann kann auch nur die Sanierung dieser Bestandteile steuerlich geltend gemacht werden, für den Rest der Modernisierungsmaßnahmen muss der Eigentümer alleine aufkommen. Allerdings besteht die Möglichkeit, von der Stadt oder Gemeinde Zuschüsse zu erhalten, das ist vor Ort und bei den zuständigen Stellen vorab zu erfragen.

All dies muss vor dem Beginn der Sanierung im Detail berücksichtigt und am besten schon vor dem Erwerb einer historisch bedeutsamen Immobilie bedacht werden.