NRW rückt Steuersündern mit Parkkralle zuleibe

Ab diesem Monat müssen Steuersünder damit rechnen, ihr Auto von einer Parkkralle festgehalten zu sehen, denn eine solche setzt das Finanzministerium in NRW jetzt erstmals ein. Die Methode sei bereits in einzelnen Finanzämtern getestet worden und wird jetzt nach den erfolgreichen Tests auf das ganze Gebiet NRW ausgedehnt werden.

Eine Parkkralle, deren offizielle Bezeichnung Radblockierschloss ist, wird an einem Rad des Fahrzeugs befestigt und blockiert dieses so, dass ein Wegfahren nicht mehr möglich ist. Um Schäden am Fahrzeug zu vermeiden, wird jedes Fahrzeug, das mit einer Parkkralle blockiert wurde, mit einer gut sichtbar angebrachten Warnplakette versehen. Hier finden die Autofahrer auch die Telefonnummer für den entsprechenden Ansprechpartner im zuständigen Finanzamt.

Sobald die Rückstände an das Finanzamt beglichen worden sind, erfolgt die Freigabe des Fahrzeugs. Gezahlt werden muss innerhalb von drei Tagen nach dem Anlegen der Kralle, ansonsten kann das Fahrzeug abgeschleppt werden.

Nach eigenen Angaben nutzen auch die Bundesländer Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und das Saarland sowie einige Kommunen schon länger die Parkkralle.