Wer auf Flugreisen für verlorenes Gepäck haftet

Wenn auf einer Flugreise Gepäckstücke verloren gehen, muss der Besitzer dies an einem der Lost-and-Found-Schalter des Flughafens melden. Taucht das Gepäck nicht – wie in der Mehrheit der Fälle – innerhalb von 24 Stunden wieder auf und wird an die angegebene Adresse geliefert, muss Rücksprache mit der Fluggesellschaft gehalten werden. Die kommt nach Rücksprache für Kleidung (zu 50% bei der Lufthansa) und Toilettenartikeln (bei Lufthansa zu 100%) auf.

Grundsätzlich haften die Fluggesellschaften für verloren gegangene Gepäckstücke mit bis zu 1000 so genannten ‚"Sonderziehungsrechten" (SZR). Sonderziehungsrechte sind Recheneinheiten, die vom internationalen Währungsfonds festgelegt wurden und sich nach dem Tageskurs verschiedener Währungen berechnet.

Hat der Fluggast vorab eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen, übernimmt die Fluggesellschaft je nach Vertrag die Kosten für verlorenes oder beschädigtes Gepäck anteilig oder komplett – Richtwert hierbei ist der Zeitwert des Gepäckstücks. Da die Konditionen von Gepäckversicherungen sehr unterschiedlich sein können, empfehlen Experten, vor Reiseantritt diese noch einmal genau zu prüfen. Welche Gegenstände sind überhaupt versichert? Oftmals ist der Fotoapparat, Laptop oder auch Bargeld grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Welche Sorgfaltspflichten hat der Versicherungsnehmer? Erfüllt er diese nicht, kann der Versicherungsschutz verloren gehen.

Für alle, die bereits eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, könnte eine zusätzliche Gepäckversicherung überflüssig sein, denn die Hausratversicherung übernimmt auch im europäischen Ausland (einige sogar weltweit) die Kosten für Gepäckschäden, die durch Raubüberfall oder Einbruch ins Hotelzimmer entstehen. Der Versicherungsschutz ist hier auf 10% der Versicherungssumme, maximal jedoch auf 10.000 Euro beschränkt und gilt nur dann, wenn sich der Versicherte nicht mehr als 3 Monate jährlich im Ausland aufhält.