Nachteile der neuen Riester-Wohnrente

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Riester-Sparer ab dem Sommer das Kapital aus ihren Verträgen auch zur Finanzierung von Immobilien nutzen können. Die Neuregelung verschafft jedoch nicht nur eine größere Flexibilität, sondern birgt auch einige Nachteile wie das fehlende Sparvolumen und hohe Steuerlasten im Alter.

Bei den inzwischen 11 Millionen abgeschlossener Riester-Verträge liegen durchschnittlich rund 2000 Euro, maximale Ansparung ist bislang 6500 Euro. Da über Grund- und Kinderzulagen oft nur geringe eigene Beiträge eingezahlt werden müssen, lohnt es sich, bis zu 2100 Euro pro Jahr in die Riester-Verträge einzuzahlen, was allerdings erst seit diesem Jahr möglich ist. Die höheren Beiträge können in Fonds-, Banksparpläne oder Rentenversicherungen fließen und dort hohe Renditen erzielen. Bis zum 60. Geburtstag des Sparers vermehrt sich das eingezahlte Geld steuerfrei, aber bei der Auszahlung werden Steuern fällig und das nicht zu knapp, denn zu Rentenbeginn dürfen nur bis zu 30% des angesparten Kapitals direkt ausgezahlt werden.

Im Gegensatz dazu kann die angesparte Summe bei der Wohn-Riester-Rente schon früher komplett entnommen und für den Erwerb einer Immobilieverwendet werden. Dabei bleiben die Zulagen erhalten und fließen auf ein fiktives Wohnförderkonto, auf dem der Entnahmebetrag festgehalten und jährlich mit 2% verzinst wird. Genau dieses Wohnförderkonto ist jedoch spätestens ab dem 62. Geburtstag des Sparers die Grundlage für die nachträgliche Versteuerung, die wie folgt berechnet wird: Die Anbieter summieren die entnommen Beträge und anschließenden Sparleistungen auf und teilen das Saldo durch 23. Bis zum Alter von 85 muss der Sparer dann den anteiligen Betrag als Einnahme versteuern. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bezeichnet dieses Vorgehen als ‚"unnötige Bürokratie". Zwar gibt es einen Sofortrabatt von 30% wenn die Steuer mit einem Mal gezahlt wird, doch das Wohnförderkonto gilt mit 70% als steuerpflichtige Einnahme und dieser höhere Steuersatz wirkt sich auch auf das übrige Einkommen aus. Kein Wunder, so der Bundesverband Deutscher Volks- und Raiffeisenbanken, dass diese Besteuerung fiktiver Wohnförderkonten die Verbraucher abschreckt. Sollte der Sparer sein 85. Lebensjahr nicht mehr erleben, müssen die Erben die noch säumige Steuerschuld bezahlen und zwar sofort. Und auch wenn das mit Riester erworbene Haus in den ersten 20 Jahren vermietet oder verkauft wird und der Erlös nicht in ein neues Eigenheim fließt, kommt es zur nachträglichen Besteuerung.