BGH: Bei Tarifwechsel darf Versicherter nicht benachteiligt werden
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) darf ein Versicherter beim Tarifwechsel innerhalb einer Krankenversicherung nicht schlechter gestellt werden als vergleichbare Versicherungsnehmer (Az.: IV ZR 28/12). Im konkreten Fall ging es um einen Versicherten einer privaten Krankenversicherung (PKV), der einen Tarif hatte, in dem er unter anderem für ambulante Leistungen pro Jahr einen Selbstbehalt in Höhe von 2.300 Euro zahlen musste.
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