EuGH: Keine automatische Versicherung bei Online-Flugbuchungen

Mit einem eindeutigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor einigen Tagen die Rechte von Verbrauchern gestärkt, die im Internet ein Flugticket kaufen. Das Gericht entschied, dass Kunden, die online einen Flug buchen, nicht automatisch eine kostenpflichtige Reiserücktrittsversicherung berechnet werden darf (Rechtssache C-112/11). Es sei nicht erlaubt, dass ein Kunde bei Online-Buchung eines Flugtickets die kostenpflichtige Zusatzleistung erst wegklicken muss (“Opt-out”), sondern das Unternehmen muss die Leistung so anbieten, dass der Kunde sie bei Bedarf selbst durch Anklicken dazubuchen kann (“Opt-in”).

Im konkreten Fall hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen den Reiseanbieter ebookers.com geklagt, weil dieser beim Online-Flugticket-Kauf nicht nur Steuern und Gebühren, sondern auch automatisch eine Reiserücktrittsversicherung in den Preis einrechnete. Erst am Ende der Internetseite kam der Hinweis, dass Kunden, die keine Versicherung wünschen, diese annullieren können, indem sie ihr Einverständnis hierzu ausdrücklich (durch Wegklicken) verweigern. Das zuständige Oberlandesgericht Köln hatte den Fall an den EuGH in Luxemburg weitergeleitet.

Die EU-Richter betonen, dass Kunden Zusatzleistungen wie Versicherungen, Hotels oder Mietwagen stets ausdrücklich auswählen und nicht nur eine voreingestellte Auswahl ablehnen können müssen. Dadurch soll verhindert werden, dass Verbraucher dazu gedrängt werden “Zusatzleistungen zu kaufen, die nicht notwendig für den Zweck des Fluges sind”, schreibt die Nachrichtenagentur dpa.

Seit Oktober 2011 ist diese Praxis laut einem EU-Gesetz für Fluglinien bereits verboten, mit dem aktuellen Urteil bestätigt der EuGH, dass dieses Verbot auch für Flugreisen-Vermittler gilt. Verbraucherschützer hatten schon lange kritisiert, dass viele Billigflieger wie Easyjet oder Ryanair, aber auch Mietwagenfirmen bei Online-Angeboten automatisch eine Versicherung dazubuchen. Die Firmen haben für die Umstellung ihrer Buchungssysteme eine Übergangsfrist bis Herbst 2013. Der Europäische Verbraucherschutzverband Beuc teilte aber mit, dass inzwischen schon viele Anbieter ihr Buchungssystem entsprechend geändert haben.