Rentenfehler: Anspruch nur auf 4 Jahre Nachzahlung

Die Deutsche Rentenversicherung Bund teilt unter Hinweis auf die aktuelle Rechtslage mit, dass Rentner, deren Rente falsch berechnet wurde, Nachzahlungen nur für vier Jahre rückwirkend beanspruchen kann. Dies gilt auch dann, wenn der Fehler schon viel länger vorlag.

In Berichten des Bundesversicherungsamtes über die Deutschen Rentenversicherung Bund wurde von über 150.000 Rentnern gesprochen, bei denen es zu Berechnungsfehlern kam. Bei ihnen wurden entweder die Berufsausbildungsentgelte im Rentenbescheid nicht berücksichtigt oder die im Jahr 2002 neu geregelten Kinderzuschläge bei Hinterbliebenen waren nicht in die Berechnung eingegangen. Durch die Rechenfehler beim Kinderzuschlag waren die Renten der Betroffenen im Durchschnitt um 57 Euro niedriger als ihnen zusteht. Bei den Rentnern, die von Fehlern bei den Ausbildungszeiten betroffen sind, waren es durchschnittlich rund 2,80 Euro pro Monat.

Wie die Rentenversicherung mitteilt, wurden inzwischen 19,3 Millionen Euro für die Fälle der vergessenen Kinderzuschläge zurückgezahlt, die Zahlungen erfolgten rückwirkend bis zum 1. Januar 2006. Für die Fälle der nicht berücksichtigten Ausbildungszeiten hat die Rentenversicherung nach eigenen Angaben 15,7 Millionen Euro (rückwirkend bis zum 1. Januar 2007) nachgezahlt. Für die Rentenversicherung sind die Fehler damit ausgeräumt.

Dagegen wehren sich jedoch der Sozialverband VdK und der Bundesverband der Rentenberater, die eine Nachzahlung aller entgangener Ansprüche fordern. VdK-Präsidentin Ulrike Mascher erklärte gegenüber der „Bild“-Zeitung, dass der Fehler „eindeutig bei der Rentenversicherung“ liegt und es dem Gerechtigkeitsempfinden elementar widerspreche, „wenn die Rentner nun nur mit einem Teil der ihnen zustehenden Nachzahlung abgespeist“ würden.

Jeder Bundesbürger erhält ab dem vollendeten 27. Lebensjahr und sobald er fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, regelmäßig den Versicherungsverlauf zugeschickt. Diesen sollten die Verbraucher auf jeden Fall immer überprüfen und fehlende Daten ggf. ergänzen lassen, raten Verbraucherschützer und Versicherungsexperten.