Versicherungsvertreter ist kein Berater
Die Stiftung Warentest weist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle hin, nach dem ein Versicherungsvertreter Nachteile beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung verschweigen darf (Az.: 8 U 189/07). Im konkreten Fall hatte ein Familienvater gegen einen Vertreter geklagt, weil dieser ihn bei der Vermittlung einer privaten Krankenversicherung nicht darauf hingewiesen hatte, dass die Versicherungsbeiträge für seine Familie
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