Berufsunfähigkeit: Verweisung in ähnlich wertgeschätzten Beruf rechtens
Im Gegensatz zu früher sind die meisten Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit heute verbraucherfreundlicher wenn es um das Thema „Verweisung“ geht. Während die Versicherung früher die Rentenzahlung wegen Berufsunfähigkeit mit dem Hinweis auf irgendeinen anderen beliebigen Beruf, den der Versicherte noch ausüben konnte, verweigert wurde, verzichten viele Versicherungen heute darauf. Allerdings betrifft dies nur die abstrakte Verweisung in einen x-beliebigen Beruf (z.B.
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