Markise bei Sturmwarnung einfahren
Die Quelle Bausparkasse weist auf ein Urteil des Landgerichts Kleve hin, nach dem ein Hauseigentümer den Versicherungsschutz seiner Hausratversicherung riskiert, wenn er seine Markise trotz akuter Sturmwarnung ausgefahren lässt (Az.: 5 S 119/07). Im konkreten Fall wollte ein Mann seine hochwertigen Terrassenfliesen vor einem Sturm schützen und ließ seine Markise ausgefahren. Diese fing auch tatsächlich einige Dachziegel ab, die der
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