BGH: Englische Lebensversicherung muss zahlen

In insgesamt fünf Grundsatzurteilen hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch die Schadenersatzansprüche von Geschädigten der englischen Lebensversicherung Clerical Medical bestätigt und die Versicherung dazu verpflichtet, die ausstehenden Zahlungen zu leisten (Az.: IV ZR 122/11, IV ZR 271/10 u.a.)

In den verhandelten Fällen ging es um Anleger, die in den Jahren 2001 und 2002 Hunderttausende Euro in die Versicherung „Wealthmaster Nobel“ von Clerical Medical investiert haben, für die 8,5% Rendite versprochen wurde. In der Regel wurde das Geld als Darlehen aufgenommen und dann in einem Pool angelegt, berichtet die „Welt“. Der Anbieter versprach eine so hohe Rendite, dass die Anleger in jedem Quartal eine Auszahlung erfolgen sollte. Außerdem sollte so am Ende der Laufzeit das Darlehen zurückgezahlt werden können und auch von den Zinsen sollten die Anleger im Alter profitieren. Tatsächlich wurden diese hohen Erwartungen nicht erfüllt, stattdessen wurde der investierte Betrag verringert, sobald die vereinbarten Auszahlungen nicht mehr vom Anlagewert gedeckt waren.

Die Vorsitzende Richterin Barbara Mayen bezeichnete schon die Finanzierung der Geldanlage über Kredite als „wirtschaftlich nachteilig“ für die Kunden und zudem seien die Prognoserechnungen und Renditeangaben „von Anfang an unrealistisch“ gewesen. Den Vertragswert zu reduzieren, um fällige Auszahlungen vorzunehmen, sei unzulässig, denn die vertraglich vereinbarten Verpflichtungen der Versicherung dürfen nicht beschränkt werden, heißt es beim BGH.

Zwar wurde den betroffenen Anlegern Geld zugesprochen, doch dieses erhalten sie nicht sofort. Zunächst wurden die Fälle nämlich an die Vorinstanzen zurückverwiesen, um noch offene Fragen zu klären. So sollen die Oberlandesgerichte (OLG) Karlsruhe und Stuttgart die Höhe des Schadenersatzes ermitteln und das OLG Stuttgart muss noch einen Beweisantrag des Anbieters Clerical Medical prüfen. Darin behauptet das Unternehmen, dass die betroffenen Anleger bei dem Abschluss des Vertrages durchaus darüber informiert worden waren, dass es sich bei den beschriebenen Auszahlungen nicht um garantierte Summen handele, sondern dass die tatsächliche Auszahlung immer davon abhänge, wie sich der Wert der Anlage entwickelt.

Das BGH-Urteil ist dennoch wegweisend, denn in Deutschland gibt es aktuell über 1.000 anhängige Verfahren in dieser Sache, alleine 40 weitere Verfahren liegen bereits dem BGH in Karlsruhe vor. Nach Angaben eines Sprechers hat der Mutterkonzern von Clerical Medical, die Lloyd’s Banking Group, bereits Rückstellungen von umgerechnet rund 220 Millionen Euro für die Rechtsstreitigkeiten gebildet, berichtet das „Handelsblatt“.