Kfz-Versicherung muss Anwaltskosten von Unfallgeschädigtem bezahlen
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Balingen muss die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für den Rechtsbeistand des Geschädigten übernehmen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung später den eigentlichen Schaden gar nicht voll bezahlen muss (Az.: 3 C 76/13). Im konkreten Fall fuhr ein Autofahrer mit seinem Wagen auf das Fahrzeug eines anderen auf, der daraufhin einen Anwalt einschaltete. Dessen
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