Gerichtsurteil: Fragen der Versicherung in der Schadensanzeige müssen eindeutig formuliert sein
Eine Unfallversicherung darf die Leistungen nicht kürzen, wenn die in einer Schadensanzeige zu beantwortenden Fragen missverständlich formuliert sind und sie dadurch überhaupt nicht vollständig und korrekt beantwortet werden können. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Az. 20 U 77/07). Im konkreten Fall erlitt ein Mann bei einem Fallschirm-Tandemsprung einen Wirbelkörperbruch mit schweren Nervenschädigungen. Als er den Unfall
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