Wer bestehende Unfallpolicen verleugnet, risikert Versicherungsschutz
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt muss ein Versicherter im Schadensfall wahrheitsgemäß angeben, ob er mehrere Unfallversicherungen abgeschlossen hat oder nicht (Az.: 14 U 26/06). Macht er hierzu falsche Angaben, riskiert er seinen Versicherungsschutz. Im konkreten Fall ging es um die Zahlungsklage gegen einen Versicherten, dessen Unfallversicherung dem Mann nach einem Unfall rund 122.000 Euro ausgezahlt hatte. Der Mann
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