Zukünftig Krankenversicherung steuerlich absetzbar
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass nicht nur Privat Krankenversicherte, sondern auch Gestetzlich Krankenversicherte die Beiträge steuerlich geltend machen können. Um dies umzusetzen, wurde dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 1.10.2010 eingräumt. Hintergrund für diese Entscheidung ist die Klage eines freiberuflichen Rechtsanwaltes, der im Jahr 1997 über 36.000 DM für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung für sich, seine Frau und seine 6
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