Navi-Bedienung während der Fahrt ist grob fahrlässig
Wer während der Autofahrt ein Navigationssystem bedient und dadurch einen Unfall verursacht, handelt grob fahrlässig. In diesem Fall verliert der Verursacher den Versicherungsschutz seiner Kfz-Versicherung und muss die entstandenen Kosten selbst tragen. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Potsdam hervor (Az.: 6 O 32/09). Im konkreten Fall fuhr ein Mann mit einem Mietwagen und wollte während der Fahrt mit
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