Navi-Bedienung während der Fahrt ist grob fahrlässig

Wer während der Autofahrt ein Navigationssystem bedient und dadurch einen Unfall verursacht, handelt grob fahrlässig. In diesem Fall verliert der Verursacher den Versicherungsschutz seiner Kfz-Versicherung und muss die entstandenen Kosten selbst tragen. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Potsdam hervor (Az.: 6 O 32/09).

Im konkreten Fall fuhr ein Mann mit einem Mietwagen und wollte während der Fahrt mit Hilfe seines Navigationsgerätes herausfinden, ob er an einem Rasthof schon vorbeigefahren war. Weil seine Konzentration nun auf das Navi gerichtet war und nicht mehr auf das Verkehrsgeschehen, kam es zum Unfall. Der Autoverleih, von dem der Mietwagen stammte, verlangte von dem Mann die komplette Übernahme der Reparaturkosten. Der Mann verweigerte dies und begründete seine Zahlungsverweigerung mit dem Hinweis auf den Mietvertrag, in dem vereinbart wurde, dass er nicht haftbar gemacht werden könne. Außerdem dürfe ein Navi auch während der Fahrt bedient werden, argumentierte er.

Das sahen die Richter am Landgericht Potsdam jedoch anders und verurteilten den Mann zur Kostenübernahme für den Schaden. Ihrer Ansicht nach ist die Bedienung eines Navigationsgerätes während der Fahrt grob fahrlässig. Jeder Autofahrer sei verpflichtet, dem Verkehrsgeschehen seine volle Aufmerksamkeit zu widmen. Deshalb sei die Bedienung eines Navis nur bei Stillstand des Wagens zulässig. Im aktuellen Fall müsse weder die Kfz-Versicherung noch der Autoverleih für den Schaden haften, so das Gericht.