BdV mahnt Haftpflichtversicherer wegen intransparenter Klauseln ab

Der Bund der Versicherten (BdV) hat die drei Versicherungskonzerne Allianz, AXA und R+V abgemahnt, weil diese in ihrer Privathaftpflichtversicherung intransparente Versicherungsklauseln verwenden. BdV-Vorstandmitglied Thorsten Rudnik erklärt, dass man sich mit der Abmahnung dafür einsetzen wolle, dass zukünftig Versicherungsbedingungen so formuliert werden, dass sie auch ein Durchschnittskunde versteht, der über keine speziellen versicherungsrechtlichen Kenntnisse verfügt. Das ist bei den betroffenen Anbietern bislang nicht der Fall gewesen. Bei der aktuellen Abmahnung geht es unter anderem um intransparente Klauseln zum elektronischen Datenaustausch und zu gewässerschädlichen Stoffen.

Kritik übt der BdV vor allem an der Zweiteilung der Versicherungsbedingungen. So gibt es in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherung Ausschlüsse, die teilweise durch die sogenannten Besonderen Bedingungen aufgehoben werden. Außerdem gibt es noch weitere Abweichungen, die wiederum in speziellen Klauseln versteckt sind. Will ein Versicherter wissen, wie er in einer konkreten Situation abgesichert ist, muss er gleich mehrere Stellen im Bedingungswerk zu Rate ziehen.

Als Beispiel nennt der BdV die sogenannte Benzinklausel, die eine Schadensregulierung durch Kfz-Gebrauch ausschließt. Diese Klausel wirft so viele Fragen auf, dass es mittlerweile eine eigene Kommission hierfür gibt, die sich nur mit der Frage der Leistungspflicht der Privat- oder Kfz-Haftpflichtversicherung beschäftigt, berichtet der BdV. Bei eindeutigeren Klauseln würden die Verbraucher die Leistungsbedingungen besser verstehen und die Gerichte würden auch weniger belastet werden, so Rudnik. Gleichzeitig appelliert der BdV an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, dass dieser seine Musterbedingungen ebenfalls transparent formuliert, da viele Versicherer diese übernehmen.