BGH: Unwirksame Klauseln in alten Versicherungsverträgen
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen sich Versicherungen nicht auf Klauseln in alten Versicherungsverträgen berufen, die nicht der neuen Rechtslage entsprechen und dieser sogar widersprechen (Az.: IV ZR 199/10). Im konkreten Fall ging es um den Streit zwischen einem Immobilieneigentümer und seiner Gebäudeversicherung. Der Mann hatte – entgegen der alten vertraglichen Vereinbarung – die Wasserrohre einer leerstehenden Wohnung nicht
Weiterlesen