Experten warnen vor Ratenzahlung beim Verkauf von Lebensversicherungen

Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt davor, Kapitallebensversicherungen mit einer Ratenzahlungsvereinbarung zu verkaufen. Verbraucher, die ihre Lebensversicherung verkaufen wollen, sollen unbedingt auf die Konditionen des Kaufvertrages achten und darauf bestehen, dass der Rückkaufwert in einer Einmalzahlung bezahlt wird, raten die Experten. Hintergrund: Sollte der Aufkäufer im Laufe der Zeit Insolvenz anmelden müssen, muss der Verkäufer mit Verlusten rechnen, da selbst bei einem Insolvenzverfahren nicht mit hohen Rückzahlungsquoten gerechnet werden kann.

Wer bereits eine Ratenzahlung vereinbart hat, sollte den Aufkäufer unbedingt anmahnen, wenn die vereinbarten Raten ausbleiben. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, kann der Betroffene den Aufkäufer am Ende auch auf Zahlung verklagen. Die Aussicht auf eine erfolgreiche Vollstreckung ist allerdings ungewiss. Die Verbraucherzentrale nennt weitere Möglichkeiten: Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug oder wegen Insolvenzverschleppung zu stellen.

Der Warnung vor dubiosen Anbietern auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen schließt sich auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) an. In den letzten Jahren sei der Markt stark geschrumpft, weil sich viele seriöse Aufkäufer zurückgezogen hätten, heißt es bei der GDV. Heute finde man kaum noch Anbieter, die nach dem ursprünglichen Konzept, nämlich der Auszahlung einer Gesamtsumme, die deutlich über dem Rückkaufswert liegt, handeln. Wie die “Süddeutsche Zeitung” berichtet, lag der Wert der gehandelten Policen 2007 noch bei rund 1,4 Milliarden Euro, 2010 dagegn nur noch bei 160 Millionen Euro.