Berufsunfähigkeitsversicherung muss Zahlungseinstellung genau begründen
Wenn ein Versicherungsunternehmen die Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung einstellen will, muss die Mitteilung über die Einstellung nachvollziehbare Gründe enthalten, warum die Leistungspflicht nicht mehr aufrechterhalten werden soll. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm (AZ: 20 U 129/03) hervor. Bei einer solchen Entscheidung muss die Versicherung einen detaillierten Vergleich zwischen den Beurteilungen, die zur ursprünglichen Bewilligung geführt haben, und
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