Allianz-Kunden hoffen nach Urteil auf Nachzahlung

Im Prozess über intransparente Vertragsklauseln hinsichtlich Beitragsrückgewähr, Stornoabzug und Beitragsfreistellung hat die Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Allianz Lebensversicherung einen Sieg errungen. Die betroffenen Klauseln wurden von dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart als unzulässig erklärt (Az.: 2 U 138/10). Konkret ging es um die Policen, die vom Juli 2001 bis Ende 2007 abgeschlossen wurden.

Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg erklärt, dass nun die gesetzlichen Regelungen gelten und dass somit Millionen Allianz-Kunden einen Anspruch auf Nachzahlung haben. Sie schätzt, dass jeder Kunde im Durchschnitt auf eine Nachzahlung 500 Euro hoffen darf. Das gilt sowohl für Kunden, die ihren Vertrag inzwischen gekündigt haben als auch für Kunden, deren Vertrag noch immer beitragsfrei weiterläuft. Für die Allianz würde dies Nachzahlungen von 1-2 Milliarden Euro bedeuten, heißt es von der Verbraucherzentrale.

Die Allianz hält diese Zahlen jedoch für unrealistisch. Eine Sprecherin erklärte, dass das Unternehmen weiterhin davon ausgehe, dass die “Klauseln den Transparenz-Anforderungen des Bundesgerichtshofs (BGH) genügen”. Man habe die Klauseln schon 2001 an die Vorgaben des BGH angepasst. Offenbar will die Allianz also ein Urteil beim BGH erzielen. Da das OLG Stuttgart jedoch gar keine Revision vor der nächsten Instanz zugelassen hat, will die Allianz zunächst Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision einlegen. Ist diese erfolgreich, müssten die Kunden allerdings noch lange auf eine Nachzahlung warten.