Versicherung gegen Wasserschäden durch Frost
Die Verbraucherzentrale Sachsen weist darauf hin, dass Hausbesitzer unbedingt prüfen sollten, ob in ihrer Wohngebäudeversicherung auch Wasserschäden durch Frost eingeschlossen sind. Manche Wohngebäudeversicherungen decken nur Schäden durch Feuer ab. In diesem Fall müssen die Eigentümer sämtliche Frostschäden an den Rohrleitungen und/oder Heizungsanlagen selbst bezahlen. Bei den aktuellen Temperaturen steigt die Gefahr von Frostschäden automatisch, so die Verbraucherzentrale. Alternativ übernimmt eine
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