Unfallversicherung bei Ferienjobs
Nach Angaben des Bundesverbandes der Unfallkassen München, sind Schüler und Studenten bei der Ausübung eines Ferienjobs gesetzlich unfallversichert. Die Versicherung umfasst sowohl Behandlungskosten für Arbeits- und Wegeunfälle als auch die Kosten ür Rehabilitationsmaßnahmen und Lohnersatzleistungen. Die Kosten der Versicherung trägt ausschließlich der Arbeitgeber, der Versicherte muss im Falle eines Unfalls weder die Praxisgebühr zahlen, noch seine Versicherungskarte vorlegen. Dabei ist
Weiterlesen