Rentner bei Zuverdienst aufgepasst

Da die gesetzliche oder betriebliche Rente alles andere als rosig aussieht, möchten viele Rentner durch Nebenverdienste ihre Haushaltskasse aufbessern. Dies kann jedoch zu empfindlichen Kürzungen oder im schlimmsten Fall zur vollständigen Streichung der gesetzlichen Rente führen, wenn der Zuverdienst zu hoch ist.

Rentner über 65 Jahre sind hiervon nicht betroffen, sie können soviel dazuverdienen wie sie möchten, ohne Einfluss auf die Höhe ihrer gesetzlichen Rente. Ihre Nebentätigkeit ist noch nicht einmal meldepflichtig.

Anders sieht es dagegen bei Rentnern unter 65 Jahren aus. Hier gilt eine Zusatzverdienstgrenze von derzeit 350 Euro pro Monat. In zwei Monaten im Jahr ist diese doppelt so hoch (z.B. für Urlaubs- oder Weihnachtgeld). Diese Grenze hat nichts mit dem 400-Euro-Job oder Mini-Job zu tun. Hält sich der Rentenempfänger nicht an dieses Limit, muss er mit Kürzungen seiner gesetzlichen Rente rechnen, die schnell zwei Drittel oder noch mehr des Rentenbetrages ausmachen können. Daneben besteht bei einem Zuverdienst von über 350 Euro auch zusätzliche Versicherungspflicht (Renten-, Kranken-, Arbeitslosenversicherung).

Renter mit Erwerbsminderungsgrenze sollten sich ebenfalls genau informieren, denn hier muss neben dem Verdienst auch auf die maximale tägliche Arbeitszeit geachtet werden.

Auf ihrer Internetseite gibt die Deutsche Rentenversicherung Antwort auf häufige Fragen und bietet unter einer kostenlosen Hotline telefonisch Antwort auf individuelle Fragen.