Kfz-Teilkasko haftet nur für Brandschäden
Wenn ein Auto nach einem Unfall in Brand gerät, muss die Kfz-Teilkaskoversicherung nicht für den kompletten Schaden aufkommen.
Dieses Urteil fällte das Oberlandesgericht Celle in einem aktuellen Fall, bei dem ein Autofahrer mit seinem teilkaskoversicherten Auto gegen mehrere Bäume gefahren ist und dann in einen Graben geschleudert wurde, worauf das Fahrzeug in Brand geriet. Der Versicherte verlangte daraufhin von seiner Teilkaskoversicherung, unter Berücksichtigung einer Selbstbeteiligung, den kompletten Schaden zu ersetzen.
Diese Auffassung teilte das Gericht nicht, die Teilkaskoversicherung beinhalte im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung keinen Ersatz von Unfallschäden, sondern nur von Schäden, die durch Brand oder Explosion entstanden sind. Die Ansprüche an die Teilkaskoversicherung treten somit erst mit Ausbruch des Brandes in Kraft, nicht vorher, selbst wenn vorangegangener Unfall und Brandausbruch in direktem Zusammenhang stehen. Versicherungsrechtlich handele es sich um zwei unterschiedliche Tatbestände, die auch als solche zu werten sind. Nach Auffassung des Gerichts ist es daher richtig, wenn die Teilkaskoversicherung zur Schadensregulierung den Wert des Autos nach dem Unfall, aber vor dem Brand zugrunde legt. Für den Kläger bedeutet dies keinen Anspruch auf Erstattung der Unfallschäden.
Das Gericht ließ keine Revision zu.
- Fairness-Check bei Kfz-Versicherungen - 24. Mai 2014
- BGH-Urteil: Bearbeitungsgebühren für Kredite unzulässig - 18. Mai 2014
- Freies Fahren auf Rennstrecke nicht versichert - 12. Mai 2014