Entwurf für Steueränderungsgesetz 2007 liegt vor

Seit gestern liegt der neue Entwurf des ‚"Steueränderungsgesetzes 2007" vor, der einige Änderungen enthält, die für den Steuerzahler höhere Belastungen bedeuten.

Durch eine weitere Kürzung der Pendlerpauschale, kürzere Zahlung des Kindergeldes (bis 25 statt 27 Jahre) und der Halbierung des Sparerfreibetrages, die für den Einzelnen ‚"zumutbar" seien, verspricht sich der Bundesfinanzminister Steuermehreinnahmen in Höhe von bis zu 5,4 Milliarden Euro.

Aufwendungen für den Weg von Wohnung bis Arbeitsplatz sind dann prinzipiell nicht mehr unter Werbungskosten zu verbuchen, erst ab einer Entfernung von 21 km zwischen Wohn- und Arbeitsplatz kann die Entfernungspauschale berücksichtigt werden. Das geplante ‚"Werkstorprinzip" sieht vor, dass nur noch der Weg innerhalb des Firmengeländes dem beruflichen Leben zuzuordnen und jeder weitere Kilometer als privat anzusehen ist. Dies könnte auch versicherungstechnische Konsequenzen nach sich ziehen.

Der Entwurf sieht weiterhin vor, dass das Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung nur noch in Ausnahmefällen steuerlich berücksichtigt wird. Bedingung hierfür ist der Nachweis, dass dieses Zimmer Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist.

Von der lang umstrittenen Reichensteuer sollen nur Verdienende mit einem Jahreseinkommen von 250.000 Euro (Eheleute 500.000 Euro) betroffen sein, und zwar in Form eines angehobenen Spitzensteuersatzes von 45% (bisher 42%). Selbständige und Freiberufler sind hiervon nicht betroffen.