Rechtsschutz muss bei Klage auf Studienplatz zahlen
Hochschulbewerber, deren Antrag auf Aufnahme von den Universitäten abgelehnt wird, können einen Studienplatz einklagen. Wie der Bund der Versicherten (BdV) mitteilte, sind die Rechtsschutzversicherungen verpflichtet, die hierbei entstehenden Kosten zu übernehmen, auch wenn viele Versicherungsunternehmen versuchen, sich dieser Pflicht zu entziehen. Dies wurde von dem Oberlandesgericht Celle entschieden, wobei allerdings eine Obergrenze für die Anzahl der Verfahren zu beachten ist,
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