Vermieter-Haftpflichtversicherung muss in Anspruch genommen werden
Wenn die Haftpflichtversicherung für einen Schaden aufkommen würde, muss diese auch in Anspruch genommen werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg in einem Fall, in dem ein Vermieter für einen entstandenen Schaden seinen Mieter in Regress nahm, weil er davon ausging, dass die eigene Haftpflichtversicherung nicht zahlen muss (AZ: 9 U 45/07). Konkret geschah folgendes: Der Mieter des Hauses kam seiner
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