Rechtsschutz muss bei Klage auf Studienplatz zahlen

Hochschulbewerber, deren Antrag auf Aufnahme von den Universitäten abgelehnt wird, können einen Studienplatz einklagen. Wie der Bund der Versicherten (BdV) mitteilte, sind die Rechtsschutzversicherungen verpflichtet, die hierbei entstehenden Kosten zu übernehmen, auch wenn viele Versicherungsunternehmen versuchen, sich dieser Pflicht zu entziehen. Dies wurde von dem Oberlandesgericht Celle entschieden, wobei allerdings eine Obergrenze für die Anzahl der Verfahren zu beachten ist, so müssen die Versicherungen maximal 10 Verfahren pro Semester bezahlen.

Im aktuellen Fall klagte ein junger Mann gegen 14 Universitäten, die seinen Antrag abgelehnt hatten. Nachdem seine Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme der Verfahren verweigerte, da die Erfolgsaussichten zu gering seien, entschied das Gericht zugunsten des Klägers. So hängen nach Ansicht der Richter die Erfolgsaussichten einer Klage auf einen Studienplatz von der tatsächlichen Kapazität der Hochschulen ab, die jedoch erst während des Prozesses offengelegt werden. Zeigt sich dann hier, dass es nocht freie Plätze gibt, sind die Hochschulen verpflichtet, diese unter den bislang leer ausgegangenen Bewerbern zu verlosen. Ob der Kläger in diesem Losverfahren dann einen Studienplatz zugeteilt bekommt, ist jedoch nicht garantiert, denn einen persönlichen Rechtsanspruch auf einen Studienplatz gibt es nicht, lediglich den Anspruch, dass alle Plätze besetzt werden müssen.