Keine Versicherungsklauseln in Mietverträgen
Wenn Vermieter ihren Mietern im Mietvertrag vorschreiben, dass diese eine Haftpflicht- und Hausratversicherung abzuschließen habe, so ist dies eine unzulässige Klausel, an die sich der Mieter nicht halten muss. Nach Hermann-Josef Wüstefeld, Rechtsanwalt beim Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin, haben Versicherungsthemen in einem Mietvertrag nichts zu suchen, auch der Mieter erwartet keine derartige Information oder Vorschrift, deshalb sind solche Klauseln
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