Blutverdünnungsmittel können Versicherungsschutz kippen
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (AZ: 10 U 1238/05) muss eine Unfallversicherung nicht zahlen, wenn der/die Versicherte mit einem Blutverdünnungsmittel behandelt wird und in der Folge einen Unfall erleidet, der aufgrund des Mittels schwerer ausfällt. Im konkreten Fall wurde eine Frau mit einem Blutverdünnungsmittel behandelt, bei der nach einem Sturz eine Gehirnblutung diagnostiziert wurde. Die Frau führte die Blutung
Weiterlesen