Winterliche Pflichten für Hausbesitzer und Mieter
Die Gemeinde trägt grundsätzlich für alle öffentlichen Gehwege die so genannte Verkehrssicherungspflicht, haben aber per Gesetz die Möglichkeit, diese Pflicht auf die Straßenanlieger zu übertragen, was sie in der Regel auch tun. Die Hauseigentümer übergeben die Pflicht wiederum meistens an den Hausmeister oder die Mieter. Wenn die Räum- und Streupflicht ordnungsgemäß übertragen (und das auch ab und zu kontrolliert) wurde,
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