BGH: Unfallversicherung muss nicht für Bandscheibenschaden zahlen
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs, auf das die „Märkische Allgemeine“ mit Bezug auf die Fachzeitschrift „BGH-Report“ hinweist, muss eine private Unfallversicherung grundsätzlich nicht bei einem Bandscheibenschaden zahlen. Ausnahme: Der Versicherte kann nachweisen, dass er keine Vorschädigungen hatte und der Bandscheibenschaden weitgehend durch einen Unfall verursachte wurde (Az.: IV ZR 6/08). Der BGH verwiesen den Fall damit wieder zurück an die
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