Wechselzuschlag in PKV nicht zulässig
Die Stiftung Warentest weist auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hin, nach dem Privat Krankenversicherte keinen Wechselzuschlag zahlen müssen, wenn sie bei dem gleichen Versicherungsunternehmen in einen günstigeren Tarif wechseln (Az.: 8 C 42.09). Durch einen solchen Wechselzuschlag würden oft die Beitragsvorteile, die sich durch den Wechsel ergeben, zunichte gemacht werden. Der Stiftung Warentest zufolge bieten die meisten, aber nicht alle
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