Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steuerlich geltend machen
Wie aus dem soeben vim Bundeskabinett verabschiedeten Bürgerentlastungsgesetz hervorgeht, können alle Aufwendungen für die gesetzliche Kranken- und soziale Pflegepflichtversicherung ab 2010 steuerlich geltend gemacht werden können. Damit soll eine Entlastung der Versicherten um 9,33 Milliarden Euro pro Jahr erreicht werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2008 geurteilt, dass Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung Zwangsabgaben eines Steuerpflichtigen sind und deshalb nicht besteuert werden
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