Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steuerlich geltend machen

Wie aus dem soeben vim Bundeskabinett verabschiedeten Bürgerentlastungsgesetz hervorgeht, können alle Aufwendungen für die gesetzliche Kranken- und soziale Pflegepflichtversicherung ab 2010 steuerlich geltend gemacht werden können. Damit soll eine Entlastung der Versicherten um 9,33 Milliarden Euro pro Jahr erreicht werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2008 geurteilt, dass Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung Zwangsabgaben eines Steuerpflichtigen sind und deshalb nicht besteuert werden dürfen. Eigentlich ging es bei diesem Urteil um die Beiträge zu einer privaten Kasse, doch die Regierung hat sich dazu entschlossen, in dem dem neuen Gesetz auch gesetzlich Versicherte zu berücksichtigen. Auch die Beiträge für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder fallen unter diese Steuerbefreiung.

Gesetzlich Versicherte können dann ihre gesamten Beiträge von der Steuer absetzen, privat Versicherte jedoch nur einen bestimmten Teil der Beiträge. Kosten, die auf Chefarztbehandlungen oder das Recht auf ein Einzelzimmer im Krankenhaus, zurückzuführen sind, können nicht geltend gemacht werden. Deshalb sind Versicherungsunternehmen künftig dazu verpflichtet, die Beiträge jedes Versicherten nach der Art der Krankenversorgung (existenznotwendig oder nicht) zu belegen.