Kündigungsfristen bei Versicherungen
Wie bei anderen Verträgen sind auch bei Versicherungsverträgen Kündigungsfristen einzuhalten, wenn man die Verträge vorzeitig kündigen möchte. Seit diesem Jahr ist es jedoch nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz möglich, Policen, die einmal für eine Dauer von fünf Jahren abgeschlossen wurden, schon nach drei Jahren zu kündigen, denn drei Jahre sind laut dem neuen Gesetz die gesetzliche Höchstlaufzeit für Versicherungen, erklärt Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg im “Hamburger Abendblatt”.
Bei Versicherungen, die sich von Jahr zu Jahr verlängern, ist eine dreimonatige Kündigungsfrist vor dem Ende des Versicherungsjahres einzuhalten. Eine außerordentliche Kündigung ist ebenfalls möglich: Verbraucher können im Schadenfall und bei Prämiensteigerungen ohne Leistungsverbesserungen das so genannte Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.
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