Einstweilige Verfügung als Form des Rechtsschutzes

Da Gerichtsverfahren in der Regel nicht nur teuer, sondern auch langwierig sind und es unter Umständen Jahre dauern kann, bis das Gericht ein Urteil fällt, gibt es die einstweilige Verfügung als schnelle Form des Rechtsschutzes. Wie anwalt24.de erklärt, ist diese vom Gesetzgeber ermöglichte Rechtsschutzform in der Regel günstiger als ein Klageverfahren und kommt schneller zu einer gerichtlichen Entscheidung. Bei einer einstweiligen Verfügung wird eine vorübergehende Entscheidung getroffen, die so lange gültig ist, bis eine endgültige Entscheidung im Hauptsachverfahren gesprochen wird.

Um eine einstweilige Verfügung erlassen zu können, muss ein Verfügungsanspruch und ein Verfügungsgrund vorliegen. Unter einem Verfügungsanspruch versteht man eigentlich alle materiellen Ansprüche, die auch im normalen Klageverfahren erstritten werden können. Wichtiger ist der Verfügungsgrund und somit ein unmittelbar bevorstehender Schaden für den Gläubiger. Wenn dieser durch eine längere Wartezeit bei der Verwirklichung seiner Rechte bedroht wird, liegt ein Verfügungsgrund vor.

Dem Antragsgegner einer einstweiligen Verfügung steht gegen den Erlass Rechtsbeihilfe zu: Er kann im Anordnungsverfahren Widerspruch einlegen und auch nach dem ausgesprochenen Urteil Berufung einlegen, wenn das Gericht die einstweilige Verfügung trotz Widerspruch des Gegners erlässt.

Wettbewerbsangelegenheiten stellen in diesem Bereich eine Besonderheit dar, denn bei ihnen wird grundsätzlich ein Verfügungsgrund vermutet. Mit anderen Worten: Zum Erlass einer einstweiligen Verfügung ist es ausreichend, die entsprechenden Fakten vorzutragen, mit denen eine Rechtsverletzung begründet wird.