ADAC: Versicherungslücke bei nicht zugelassenem Auto

Der ADAC hat auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hingewiesen, nach dem ein Auto- oder Motorradfahrer, der mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug unterwegs ist und einen Schaden anrichtet, diesen selbst begleichen muss, da kein Versicherungsschutz besteht (Az.: I-4 U 191/97).

Im konkreten Fall hatte ein Hobbybastler bei der Reparatur seines abgemeldeten Fahrzeugs einen Brand ausgelöst, der ein fremdes Gebäude beschädigte. Seine Privathaftpflichtversicherung weigerte sich, den Schaden zu bezahlen. Sie verwies an die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs. Da das Fahrzeug abgemeldet war, gab es eine solche Versicherung jedoch gar nicht.

Der ADAC warnt vor dieser “gefährlichen Deckungslücke” und rät nicht nur allen Hobbybastlern deshalb dringend, darauf zu achten, dass bei unbedingt nötigen Reparaturen die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden oder das Fahrzeug für diesen Zeitraum mit einem Kurzzeit-Kennzeichen zu versehen.