Niedrigere Renten durch Ehrenamt-Verdienst
Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in ihrem neuen Ratgeber „Ehrenamtliche Tätigkeit“ berichtet, können Verdienste aus einem Ehrenamt Rentenbezüge kürzen, die vor dem Erreichen des Renteneintrittalters ausgezahlt werden. Das kann z.B. auf Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrenten zutreffen. Ist diese Altersgrenze erreicht, kann ein Hinzuverdienst aus einem Ehrenamt die Rente nicht mehr schmälern. Die Empfänger dürfen in der Regel bis dahin jedoch nur maximal
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