Brustverkleinerung keine Kassenleistung
Nach einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg gehört eine Verkleinerung einer übergroßen Brust nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen (Az.: L 11 KR 4761/09). Grund: Eine übergroße Brust ist keine Krankheit im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung. Im konkreten Fall hatte eine Frau auf Kostenübernahme einer Brustverkleinerung geklagt, die zuvor von ihrer Krankenkasse abgelehnt wurde. Die Klägerin argumentierte, dass ihre übergroße
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